Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

vom 19.Dezember 1966

DIE VERTRAGSSTAATEN DIESES PAKTES

IN DER ERWÄGUNG,

dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und der Gleichheit und Unveräußerlichkeit ihrer Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

IN DER ERKENNTNIS,

dass sich diese Rechte aus der dem Menschen innewohnenden Würde herleiten,

IN DER ERKENNTNIS,

dass nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Ideal vom freien Menschen, der frei von Furcht und Not lebt, nur verwirklicht werden kann, wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann,

IN DER ERWÄGUNG,

dass die Charta der Vereinten Nationen die Staaten verpflichtet, die allgemeine und wirksame Achtung der Rechte und Freiheiten des Menschen zu fördern,

IM HINBLICK DARAUF,

dass der einzelne gegenüber seinen Mitmenschen und der Gemeinschaft, der er angehört, Pflichten hat und gehalten ist, für die Förderung und Achtung der in diesem Pakt anerkannten Rechte einzutreten–

VEREINBAREN

folgende Artikel:

Mehr: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Ich möchte den Newsletter erhalten

Ich möchte auf dem Laufenden bleiben, was im Allerweltshaus passiert. Der Newsletter erscheint monatlich und enthält nur relevante Inhalte ohne Werbung.

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.

Bitte beachten Sie: Wir respektieren Ihre Privatsphäre und geben Ihre Daten ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weiter.

 

Hier finden Sie uns auch